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Juni 10, 2010 / xtcommercenews

Neues Widerrufsrecht ab dem 11.06.2010


Heute ist es so weit, das neue Widerrufsrecht für Onlinehändler, Shop-Betreiber, Dienstleister sowie Amazon- und eBay-Verkäufer tritt in kraft.
Also nicht vergessen den Shop auf Vordermann zu bringen (mehr infos zum Widerrufsrecht)

Das Widerrufsrecht ist eines der wichtigen, rechtlichen Texte, welche im Onlineshop immer gut ersichtlich ausgewiesen werden sollte. Einige Onlineshops geben den Endverbrauchern bewusst verlängerte Widerrufsfristen von zum Beispiel 4 Wochen.
Fehlt im Onlineshop eine Widerrufsbelehrung, könnte dies auch schnell zu Abmahnungen durch die Wettbewerber kommen. Der Widerruf wird regelmäßig durch eine Aufteilung in den eigentlichen Widerruf und die Widerrufsfolgen untergliedert.

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